Vielfalt und Miteinander - Ansprechpersonen an der DHBW

Beitrag

Vielfalt und Miteinander an der DHBW 

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." So lautet der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. 

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Artikel 1 heißt es zudem: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Die DHBW legt Wert auf einen vertrauensvollen, partnerschaftlichen Umgang aller Lehrenden, Lernenden und Beschäftigten miteinander. Dazu bedarf es gegenseitiger Aufmerksamkeit und des Respekts, um die Besonderheiten und die Grenzen der Mitmenschen zu erkennen und zu achten. Die DHBW duldet in keiner Weise jegliche Form von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt.
Deswegen findest Du an jeder Studienakademie der DHBW verschiedene Anlaufstellen, an die du dich wenden kannst, wenn Du Fragen hast, dich vertraulich beraten lassen möchtest oder eine Beschwerde einreichen willst. Betroffene werden nicht alleine gelassen!

Du findest die Ansprechpersonen wie bspw. Ansprechpersonen bei Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung, Antidiskriminierungsbeauftragte, Beauftragte für Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung oder auch die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort auf der Website deines DHBW-Standorts (und teilweise hier bei den Beratungsangeboten der Studienberatung).
Dieser Artikel wurde von DHBW Studierende erstellt und zuletzt am aktualisiert.