Beurlaubung an der DHBW

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Beurlaubung vom Studium

Auch an der DHBW ist es möglich, einen Antrag auf Beurlaubung aus wichtigem Grund zu stellen. Dies kann vor allem dann sinnvoll oder notwendig werden, wenn du dich aufgrund gewisser Umstände deinem Studium nicht so widmen kannst, wie es nötig ist oder verlangt wird. 

Was bedeutet eine Beurlaubung für mich?

Eine Beurlaubung bedeutet in der Regel, dass du für eine gewisse Zeit - grundsätzlich 2 Semester - nicht an Vorlesungen, Prüfungen oder Praxisphasen teilnimmst. Dein Studienvertrag ruht. Du erhältst während dieser Zeit kein Gehalt, kannst aber nach Ende der Beurlaubung dein Studium wieder aufnehmen, ohne etwas verpasst zu haben. 

Wann macht eine Beurlaubung Sinn?

Eine Beurlaubung ist in manchen Fällen notwendig, manchmal vor allem sinnvoll. Bspw. wenn du aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung längere Zeit nicht an Vorlesungen und Prüfungen teilnehmen kannst, du wichtige Vorlesungsinhalte verpasst, nicht konzentriert lernen kannst oder in einer Prüfung nicht deine optimale Leistung bringst. 
Vor allem wenn du merkst, dass sich die Umstände negativ auf dein Studium auswirken, kann es eine sinnvolle Option sein, das Studium zu unterbrechen. Das verschafft dir Zeit, deine persönliche Lage zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen, die es dir möglich machen, dich wieder mit voller Kraft deinem Studium zu widmen.

Was sind wichtige Gründe?

Gründe für eine Beurlaubung können bspw. sein:
  • Krankheit (in diesem Fall können während der Beurlaubung keine Lehrveranstaltungen besucht bzw. Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden)
  • die Pflege eines/ einer nahen Angehörigen
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Kinderbetreuung (hier gelten besondere Rahmenbedingungen)
  • Sonstige wichtige Gründe

Wann kann ich einen Antrag auf Beurlaubung stellen?

Zunächst muss ein wichtiger Grund vorliegen. Einen Antrag kannst du immer vor Beginn des Semesters stellen. Sollte der Grund für die Beurlaubung erst danach eintreten, stellst du den Antrag unverzüglich. Eine Beurlaubung ist immer nur ab Antragseingang und nicht rückwirkend möglich.
Für die Beantragung gibt es an deinem DHBW-Standort ein entsprechendes Formular. Zusätzlich benötigst du Nachweise des wichtigen Grunds. Das kann bei Krankheit bspw. ein ärztliches Attest sein. Zusätzlich benötigst du einen Nachweis, dass die Beurlaubung mit deinem Dualen Partner abgestimmt ist. Die notwendigen Dokumente und Hinweise findest du auf der Website deines DHBW-Standorts.

Ich bin mir nicht sicher.

Wenn du dir nicht sicher bist oder darüber nachdenkst, ob ein Antrag auf Beurlaubung für dich sinnvoll ist, kann es dir helfen, dich neutral und vertraulich beraten zu lassen. Dazu kannst du dich an die Studienberatung an deinem Standort oder deiner Studiengangleitung wenden. Weitere Ansprechpersonen findest du auf der Website deines DHBW-Standorts.“ 
Dieser Artikel wurde von DHBW Studierende erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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